...zeitgemäß leben und wohnen...


Herzlich Willkommen im 

Pflegeheim im St. Elisabethenstift!

Sie sind auf der Suche nach einem Pflegeheim für Ihren Angehörigen oder Sie brauchen Hilfe für die Pflege zu Hause? 

Wir freuen uns auf Ihr Interesse an unserem Hause. Nutzen Sie die Möglichkeit unser vielfältiges Angebot auf den folgenden Seiten kennen zu lernen. Gerne laden wir Sie auch zu einer persönlichen Hausführung oder einer Beratung zu unseren Leistungen bei uns in Großheubach ein.

Melden Sie sich hierzu einfach per eMail oder telefonisch

Nun wünschen wir Ihnen viel Spass bei der Erkundung unserer Seite und würden uns freuen, wenn wir Ihnen demnächst persönlich weiterhelfen könnten. 


Andreas Zöller

Einrichtungsleitung

 



 

Aktuelles zum Umgang mit der Corona-Pandemie

Neuigkeiten


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17.05.2021

Erleichterungen für geimpfte und genesene Besucher - Gültigkeit des PCR oder POC Antigentest jedoch nur noch 24 Std.

Wie in den Nachrichten bereits angekündigt, wurde mit Wirkung zum 15.05.2021 die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung geändert, so dass geimpfte und genesene Personen in stationären Einrichtungen der Pflege keinen negativen Corona-Test mehr benötigen. Geimpfte und Genesene werden damit negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Die Erleichterung gilt für geimpfte Personen mit einem für sie ausgestellten Impfnachweis. Konkret bedeutet diese Änderung, dass Besucherinnen und Besucher, deren abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, bei einem Besuch einer vollstationären Einrichtung der Pflege keinen negativen Testnachweis mehr vorlegen müssen. Es reicht dann die Vorlage des Impfnachweises. Die Befreiung von der Testnachweispflicht gilt auch für genesene Personen. Als genesen gelten Menschen, die über einen geeigneten Nachweis verfügen, dass sie mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber vor sechs Monaten mittels PCR-Testung positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 Virus getestet wurden. Hilfsweise kann anstelle des PCR-Tests auf die Bescheinigung über die Anordnung der Isolation nach einem positiven PCR-Test zurückgegriffen werden.

Auch Menschen, bei denen die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt und die eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 erhalten haben, werden vollständig Geimpften gleichgestellt. Der Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann hier durch Vorlage eines länger als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests in Verbindung mit der Vorlage des Impfnachweises erfolgen, aus dem die singuläre Impfung hervorgeht.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang eine weitere Änderung: Besucherinnen und Besucher, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen weiterhin ein negatives Testergebnis. Der PCR-Test oder POC-Antigentest darf höchstens 24 Stunden (bisher 48 Stunden) vor dem Besuch vorgenommen worden sein, diese können ab dem 03.05.2021 leider nicht mehr hier bei uns im Haus durchgeführt werden.

Termine müssen weiterhin mindestens 1 Tag im Voraus vereinbart werden!



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Das PflegeNetz - gemeinsam stark für die Pflege

Das PflegeNetz Landkreis Miltenberg der Gesundheitsregion plus

Wir sind 29 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg, die sich im März 2017 zusammengeschlossen haben, um in einem PflegeNetz gemeinsam stark zu sein.


Unsere Ziele:

Die Langfristige Sicherung der Pflege und Vernetzung der beruflich Pflegenden im Landkreis Miltenberg durch:

Gemeinsamen Auftritt der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit

Gemeinsame Werbung für die Pflegeberufe

Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen für die Pflegeberufe (z.B. Pflegetalk)

weitere Infos erhalten Sie hier ...  https://www.pflegenetz-miltenberg.de/



Werbevideo des PflegeNetzes im Landkreis Miltenber von unseren Schülern der Pflegeschule (ext.Link Youtube)