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Ambulanter Dienst: Leistungen Grund- und Behandlungspflege

Grundpflege 

Sie benötigen Hilfe bei der Körperpflege? Hierfür stehen Ihnen die Leistungen der Grundpflege zur Verfügung. Bei einem persönlichen Gespräch bei Ihnen Zuhause ermitteln wir die von Ihnen gewünschten Leistungen, diese werden dann im Kostenvoranschlag festgelegt. Falls Sie einem Pflegegrad (2-5) eingestuft sind, können diese anfallenden Kosten mit der Pflegekasse abgerechnet werden.


    Die Zuschüsse der Pflegekassen belaufen sich derzeit auf
  • Pflegegrad 1:  keine Leistungen
  • Pflegegrad 2:    689,- €
  • Pflegegrad 3:  1298,- €
  • Pflegegrad 4:  1612,- €
  • Pflegegrad 5:  1995,- €

    Zu den Leistungen der Grundpflege gehören z.B.
  • Körperpflege: wie Waschen, Baden, Betten, Lagerung, An- und Auskleiden, etc...
  • Vorbeugende Maßnahmen: (Prophylaxen) gegen Krankheiten die durch Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit entstehen können
  • Mobilisierung, Geh- und Bewegungsübungen
  • Pflege nach Krankenhausaufenthalt
  • Anleitung bei der Grundpflege


Behandlungspflege 
Auf Anordnung des Arztes können Sie zusätzlich Leistungen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen.

Die Verordnungen werden der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt und werden nach Abzug der gesetzlichen Zuzahlung in vollem Umfang übernommen.


 

    Zu den ärztlich verordneten Leistungen gehören
  • Medikamentenabgabe
  • Wochendosett richten
  • An- & Ablegen von Kompressionsstrümpfen
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Blutzuckerbestimmung: Ernährungsberatung durch unsere Diabetesfachkraft
  • Injektionen z.B. Insulinspritzen: Durchführung oder Anleitung zur selbständigen Verabreichung durch unsere Diabetesfachkraft
  • Blutdruckmessung
  • Stoma Versorgung
  • Medizinische Bäder
  • Sondennahrung
  • Anleitung in der Behandlungspflege
  • Palliativpflege
  • fachpsychiatrische Krankenpflege