Kurzzeitpflege
Sie benötigen als pflegender Angehöriger eine Auszeit, möchten einmal in Urlaub fahren oder Ihnen steht selbst ein Krankenhaus bzw. Kuraufenthalt bevor.
Unterkunft & Verpflegung
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Kosten Die Pflegeversicherung übernimmt für die Kurzzeitpflege pflegebedingte Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1612 € für maximal 28 Tage im Jahr. Sofern der Leistungsrahmen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, stehen dem Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflegeinrichtung des Weiteren die Leistungen der Verhinderungspflege im gleichen Umfang zu (bei Abwesenheit des pflegenden Angehörigen, z.B. Krankenhaus oder Kur). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten trägt der Pflegebedürftige selbst.
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